Die Aufgabe
Am 28.12.2022 traten für Unternehmen neue EU-Richtlinien zur Datenschutzumstellung in Kraft. Diese Richtlinien fordern, dass mit jedem Zwischenhändler und Kunden ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen werden muss. Dieser AVV beinhaltet neben allgemeinen Angaben zum Zwischenhändler auch Angaben zu Datenschutzmaßnahmen und weiteren Informationen.
Unsere Aufgabe war es, für FEIN die digitale Infrastruktur zu entwickeln, um die Unterzeichnung des AVV für seine über 16.000 Zwischenhändler weltweit zu realisieren. Dabei sahen wir uns gleich vor mehrere Herausforderungen gestellt. Denn zum einen mussten wir die Verträge für unterschiedlichste Länder aufsetzen und neben den zwei Sprachversionen auch die länderspezifischen gesetzlichen Anforderungen einhalten. Darüber hinaus musste nicht nur die Bereitstellung der Verträge, sondern auch die Sichtung und Auswertung des Rücklaufs übersichtlich aufgesetzt werden.