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DSGVO und eIDAS-konforme Lösung

QES for Contract -
Die sicherste Unterschrift ist digital

Die Qualifizierte Elektronische Signatur bietet dir nicht nur die Gewissheit, dass deine digitalen Transaktionen und Dokumente rechtlich bindend und sicher sind, sondern auch die Effizienz dank Künstlicher Intelligenz. Damit kannst du Verträge unterzeichnen, Behördengänge vereinfachen und digitale Geschäftsprozesse beschleunigen - alles in höchster Sicherheit und Vertraulichkeit.

Höchste Rechtssicherheit

Unsere Lösung bietet die höchste und sicherste Form der elektronischen Unterschrift, ist gemäß eIDAS-Verordnung der handschriftlichen Unterschrift gleichwertig und wird durch ein persönliches Zertifikat verknüpft.

Europaweit anerkannt

Verträge mit QES sind laut eIDAS Verordnung im gesamten EU-Bereich rechtsgültig und werden EU-weit vor jedem Gericht anerkannt.

KI-gestützte Identitätsprüfung

Die Identitätsprüfung erfolgt entweder durch eine reale Person und mithilfe einer KI im Video-Ident Verfahren oder per NFC über den deutschen Personalausweis.

Deine Zukunft in der digitalen Welt

Revolutioniere deine Geschäftsprozesse und spare Zeit und Geld mit der vollständigen Digitalisierung deines Vertragsprozesses - von der Erstellung über die digitale Vertragsverhandlung bis zum erfolgreichen Vertragsabschluss mit der Qualifizierten Elektronischen Signatur (QES) und der konformen Ablage.

  • Schnellere Unterschrift
  • Effizienter Workflow
  • Reduzierte Bearbeitungszeit
  • Standardisierte Prozesse
  • Kosteneffizienz trotz Lizenzgebühren
  • Effizientere Ressourcennutzung
  • Beschleunigte Prozesse
  • keine Portokosten
  • Höchste Sicherheit
  • Schutz vor Betrug und Manipulation
  • Automatisierte Compliance-Prüfung
Du hast die Wahl

E-Signing macht den Unterschied

Unterschrift ist nicht gleich Unterschrift ist. Das sagen nicht wir, sondern die eIDAS-Verordnung der Europäischen Union. Sie definiert für den Binnenmarkt der EU den Einsatz von elektronischen Signaturverfahren. Dabei unterscheidet die eIDAS zwischen einer einfachen elektronischen Signatur (Simple Electronic Signature = SES), einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur (Advances Electronic Signature = AES) und einer qualifizierten elektronischen Signatur (Qualified Electronic Signature = QES). Die QES ist dabei die sicherste Variante, denn sie verknüpft die Signatur mit einem persönlichen Zertifikat. 

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Qualified Electronic Signature (QES)

Die Qualifizierte Elektronische Signatur ist nutzbar für nahezu alle Verträge wie z.B. Arbeitsverträge, Kündigungen und normale, im Geschäftsalltag verwendete Vertragsformen. Die QES hat laut Art. 25 II, eIDAS die gleiche Rechtskraft wie eine handschriftliche Unterschrift und kann daher auch die Schriftform bedienen.

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Simple Electronic Signature (SES)

Die Simple Elektronische Signatur ist die einfachste Form der elektronischen Unterschrift, die keine speziellen technischen Anforderungen erfüllen muss. Sie umfasst jede Art von digitalem Zeichen, das die Identität einer Person bestätigt, wie ein eingescannter Name, ein Häkchen in einem digitalen Dokument oder das Anklicken eines "Zustimmen"-Buttons.

SES unterscheidet sich von fortgeschrittenen und qualifizierten elektronischen Signaturen, da sie keine zusätzliche Authentifizierung oder Verschlüsselung benötigt und daher weniger sicher ist. 

So funktioniert die QES

Mit diesen 4 Schritten machst du deine Vertragsunterzeichnung rechtssicher:

  • Wähle ein Vertragstemplate aus oder lade ein bereits fertiges PDF zu Unterschrift hoch 
  • Lade alle Parteien zur Unterschrift ein
  • Wähle die Unterschriftsoption Qualifizierte Elektronische Signatur 
  • Unsere KI verifiziert deine Identität und du schließt den Vertrag rechtssicher ab
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Die essentiellen Verträge, die du mit QES unterzeichnen solltest

Hier findest du ein paar Beispiele:

  • Allgemeine Verträge (Kaufverträge, Werkverträge, Dienstverträge)
  • Allgemeine Verträge mit Garantieerklärung
  • Allgemeine Verträge unter Geschäftspartnern
  • Arbeitnehmerüberlassungenverträge
  • Öffentlich rechtliche Verträge
  • Verbraucherdarlehens- und Ratenlieferungsverträge sowie Fernunterrichtsverträge